Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH mit Sitz in Lage/ Deutschland

 

1. Allgemein

1.1 Diese AGB’s gelten für alle Angebote der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH. Die AGB’s sind auf der Internetseite der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH veröffentlicht und für jedermann zugänglich.

1.2 Mit der Abgabe einer Bestellung erklären Sie sich mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einverstanden.

1.3 Sofern nichts anders schriftlich vereinbart wurde, werden anders lautende Bestimmungen und Bedingungen der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH nicht anerkannt.

 

2.Lieferung

2.1 Die Lieferung erfolgt ab Lagerstandort Lage.

2.2 Bei allen Lieferungen geht Gefahr im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonstige zur Beförderung der Waren bestimmte Personen von der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH an den Käufer über.

2.3 Die Verpackung erfolgt normalerweise in Kartons und wird berechnet. Bestellungen, die von unseren im Katalog genannten Verpackungseinheiten abweichen, berechtigen uns zur Berechnung von entsprechenden Verpackungsmehrkosten/ Mindermengenzuschlägen.

 

3. Preise

3.1 Alle auf der Seite genannten Preise gelten vorbehaltlich eventueller Druckfehler. Für die Folgen von Druckfehlern kann keine Haftung übernommen werden.

3.2 Alle Preise gelten in Euro ab Werk, zuzüglich Verpackung und der z.Zt. gültigen MwSt.

 

4. Standardartikel

4.1 Mustersendungen gelten stets als Ausfallmuster. Geringfügige Abweichungen müssen uns vorbehalten bleiben. Sortiments-, Farb- oder Materialänderungen behalten wir uns vor.

 

5. Datensicherheit

5.1 Wenn Sie bei der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH eine Bestellung aufgeben, werden Ihre Daten in die Kundenkartei von der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH aufgenommen. Die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH ist an das Datenschutzgesetz gebunden und gibt diese Daten nicht an Dritte weiter.

5.2 Die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH respektiert die Privatsphäre der Nutzer unserer Website und gewährleistet einen vertraulichen Umgang mit ihren Daten.

 

6. Mängel

6.1 Die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH gewährleistet, dass die gelieferte Ware allen Ansprüchen in Bezug auf Handhabung, Zuverlässigkeit und Lebensdauer erfüllt und zwar in der Weise, wie sie von der Art der Ware bestimmt ist. In diesem Sinne ist die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH für die Qualität der Ware verantwortlich.

6.2 Die Gewährleistungsfrist durch die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH entspricht der Gewährleistungsfrist des Herstellers. Die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH ist nicht verantwortlich für den zweckentfremdenden Gebrauch durch den Kunden, noch für unrichtige Informationen über Einsatz oder Anwendung des Artikels.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach Empfang zu kontrollieren. Sollte die Lieferung falsch, unzureichend oder unvollständig sein, ist der Empfänger gehalten, die Mängel dem Kundenservice der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH zu melden, noch bevor die Lieferung zurückgeschickt wird. Etwaige Mängel oder falsch gelieferte Ware kann bis zu 8 Tagen nach Lieferung schriftlich bei der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH angezeigt werden. Bei Gebrauch und/oder Weiterverkauf eines Artikels nach Feststellung von Mängeln entfallen das Recht auf Rücksendung und der Garantieanspruch.

6.4 Im Falle einer begründeten Reklamation kann die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH selbst wählen, ob Ersatz durch Nachbesserung (Mängelbeseitigung) oder durch Nachlieferung (Ersatzlieferung) geleistet wird. Jegliche andere Form von Schadenersatz durch die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch zusätzliche Entschädigungen, z.B. für Folgeschäden oder Schäden durch entgangene Gewinne.

6.5 Die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH haftet nicht für Schäden die vorsätzlich oder durch unsachgemäßen Umgang herbeigeführt wurden.

6.6 Der Gewährleistungs-Anspruch ist ausgeschlossen wenn: a) - der Kunde gegenüber der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH in Verzug ist. b) - der Kunde die gelieferte Ware selbst repariert und/oder bearbeitet hat, oder durch Dritte hat reparieren und/oder bearbeiten lassen. c) – die gelieferte Ware zweckentfremdet benutzt, durch unsachgemäße Behandlung beschädigt und Anweisungen der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH und/oder die Gebrauchsanweisung auf der Verpackung nicht beachtet wurden.

 

6.7 Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über unangemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

 

7. Angebote

7.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders angegeben ist.

7.2 Bei Annahme eines freibleibenden Angebotes durch den Kunden behält sich die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH das Recht vor, innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Bestellung sein Angebot zu widerrufen oder die Bestellung abzulehnen.

7.3 Mündliche Vereinbarungen mit der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH gelten erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

7.4 Angebote der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH gelten nicht automatisch auch für Nachbestellungen.

7.5 Ein Angebot der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH ist nicht bindend, wenn der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass das Angebot, oder ein Teil davon, erkennbare Fehler oder Irrtümer enthält.

7.6 Ergänzungen, Änderungen und / oder weitere Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart.

 

8. Vereinbarung

8.1 Eine Vereinbarung zwischen der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH und dem Kunden kommt nur dann zu Stande, wenn eine Bestellung von der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH auf Machbarkeit geprüft wurde.

8.2 Die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen eine Bestellung/Auftrag abzulehnen, oder nur dann zu akzeptieren, wenn die Zustellung per Vorauszahlung oder Nachnahme erfolgt.

 

9. Abbildungen und Kennzeichnungen

9.1 Alle Bilder: Fotografien, Zeichnungen Grafiken, etc. und Angaben über Gewichte, Abmessungen, Farben, Beschriftungen, etc. auf der Website und dem Katalog der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH sind nur beispielhaft bzw. Richtwerte und können nicht für Schäden oder zu Vertragsrücktritt führen.

 

10. Höhere Gewalt

10.1 Die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH haftet nicht, wenn ein Auftrag auf Grund höherer Gewalt nicht ausgeführt werden kann.

10.2 Als höhere Gewalt wird in der Rechtsprechung “ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis” bezeichnet. Als Höhere Gewalt gelten ausdrücklich auch: Verzögerungen oder Ausfälle durch unsere Lieferanten, Störungen im Internet, Störungen in der Elektrizität, Störungen im E-Mail-Verkehr und Störungen oder Veränderungen in der durch Dritte gelieferten Technologie, Transportschwierigkeiten, Streiks, behördliche Maßnahmen. Lieferverzug und Fahrlässigkeit von Lieferanten und/oder Zulieferern der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH, sowie Ausfälle von Mitarbeitern/Arbeitnehmervertretern durch Krankheit, sowie Fehler an Hilfs- oder Transportmittel zählen ebenfalls ausdrücklich als höhere Gewalt.

10.3 Die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH behält sich im Falle von höherer Gewalt das Recht vor, seine Verpflichtungen auszusetzen oder ganz oder teilweise hiervon zurück zu treten oder den Inhalt einer Vereinbarung in der Art zu ändern, dass die Ausführung möglich bleibt. Unter keinen Umständen kann die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH für Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind, haftbar gemacht werden.

10.4 Wenn die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH bei Eintritt höherer Gewalt seine Verpflichtungen bereits voll oder teilweise erfüllt hat oder Teillieferungen gesondert in Rechnung gestellt wurden, ist der Kunde verpflichtet diese Rechnungen zu bezahlen. Dies gilt nicht für bereits gelieferte Waren, die keinen selbstständigen Wert haben.

 

11. Haftung

11.1 Die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH haftet nicht für Schäden die auf unsachgemäßem Gebrauch der Produkte zurückzuführen sind. Lesen Sie bitte die Anweisungen auf der Verpackung und/oder auf unserer Website.

 

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Die von der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH verkaufte und gelieferte Ware bleibt solange Eigentum der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH, bis der Kunde die Rechnung bezahlt, bzw. vorherige oder nachträgliche Vereinbarungen erfüllt hat.

12.2 Die von der ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Artikel dürfen nur im Rahmen eines normalen Gebrauchs benutzt werden

12.3 Der Kunde ist nicht befugt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

12.4 Der Kunde ist unwiderruflich damit einverstanden, dass die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH Dritte mit der Sicherstellung der Vorbehaltsware beauftragt. Ihnen ist der Zugang zu allen Örtlichkeiten zu gewähren, an denen sich die Vorbehaltsware befindet.

12.5 Bei Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware oder wenn durch Dritte berechtigte Ansprüche an Vorbehaltsware geltend gemacht werden, ist die ROBE-Kleiderbügelfabrik Ernst Begemann GmbH unverzüglich davon zu informieren.

 

13. Lieferverzug/ Lieferstörung

Angaben über Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie bedeuten allerdings keine Gewähr und keine Lieferzusage. Teilsendungen sind zulässig. Lieferfristen und Lieferpflichten ruhen, sobald der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, behalten wir uns vor, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheiten abhängig zu machen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verzögerter Lieferungen können nicht geltend gemacht werden. Bei Lieferverzug hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist zu setzen.

 

14. Geltendes Recht/ Gerichtsstand

14.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendbarkeit des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

14.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Detmold ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.

 

 

 

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